Rollstuhl

Die Sicherung erfolgt nach

DIN 75078 -2.

Voraussetzung für die Beförderung im kundeneigenen Rollstuhl ist die Erfüllung der

ISO 7176-19.

Sofern der Kunde umsetzbar ist, empfehlen wir die Beförderung in den von uns zur Verfügung gestellten Rollstühlen, die über sogenannte Kraftknotensysteme und Kopf- / Nackenstützen verfügen.

Tragestuhl

Die Leistungserbringung

erfolgt unter Einsatz eines

von uns zur Verfügung gestellten Rollstuhls mit Anbindung einer Treppensteighilfe.

Da unsere Rollstühle über sogenannte Krafknotensysteme verfügen, übertreffen wir die Vorgabe der DIN 78078-2.

Liegend

Die zum Einsatz kommenden Fahrtragen sind hydraulisch höhenverstellbar und erlauben eine schonende Umlagerung.


BEGLEITUNG / BETREUUNG

 

Sollten Sie während der Behandlung eine Begleitperson benötigen, können wir über unseren Kooperationspartner "Siegemund-Dienstleisungen" eine Begleitperson zur Verfügung stellen. Bezüglich der Kostenübernahme dieser Leistung durch Ihre Krankenkasse wenden Sie sich bitte direkt an unseren Partner.