Ab 01.01.2019 wird das Verfahren für bestimmte Versicherte vereinfacht.

Automatisch genehmigt werden ambulante Fahrten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind

- Pflegegrad 4 oder 5

- Pflegegrad 3 und eine Bestätigung einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung durch den Arzt

- Pflegegrad 3 und Schwerbehindertenausweis mit "G"

- Schwerbehindertenausweis mit "aG", "Bl" oder "H"

 

Sehr geehrte Kunden,

die Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises können Sie Ihrem Arzt und uns durch Vorlage dieses Ausweises nachweisen. Optimal wäre eine Kopie für uns.

Einen Nachweis des Pflegegrad können Sie Ihrem Arzt und uns durch Vorlage eines entsprechenden Schreibens erbringen, auch hier wäre eine Kopie hilfreich. Alternativ zur Kopie kann der Mitarbeiter unseres Fahrdienstes dokumentieren, dass die Kriterien erfüllt sind.

In allen Fällen, in denen Sie diese Kriterien entweder nicht erfüllen oder nicht nachweisen können, müssen wir auf eine schriftliche Vorabgenehmigung ihrer Krankenkasse bestehen. In der Regel legen Sie für die Genehmigung ambulanter Fahrten der Krankenkasse den Transportschein des Arztes vor. Sofern der Arzt den Transportschein nicht ausstellt, weil er auf den Nachweis der o.g. Kriterien oder einer Genehmigung der Krankenkasse besteht, wird es schwierig. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall ihrem Arzt vorzuschlagen, dass er den Transportschein ausstellt und der Krankenkasse per Fax vorlegt. Der Arzt wartet die Genehmigung ab und gibt die Verordnung erst dann heraus, wenn sie genehmigt wurde.

 

Bitte beachten Sie, dass wir bei unklarer Sachlage im Hinblick auf die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse mindestens den Vertragssatz Ihrer Krankenkasse vor Fahrantritt Bar kassieren. Sie können sich im Nachgang dann selbst um die Erstattung kümmern, im Erfolgsfalle wird Ihnen Ihre Krankenkasse unter Vorlage des Transportscheines und unserer Quittung Ihre Unkosten, ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, erstatten.

 

Ebenso weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass wir bei genehmigten Fahrten die gesetzliche Zuzahlung Bar kassieren. Sollten Sie hiervon befreit worden sein, legen Sie Ihren Befreiungsausweis dem fahrenden Personal vor. Ohne Befreiungsausweis müssen Sie gemäß der gesetzlichen Vorgabe den Eigentanteil entrichten. Sollten Sie befreit sein, aber Ihren Ausweis nicht vorlegen können, können wir nur dann eine Ausnahme machen, wenn wir von Ihrer Krankenkasse hierzu eine telefonische Auskunft bekommen.

Halten Sie die Zuzahlung passend bereit, da wir kein Wechselgeld vorhalten.

Selbstverständlich erhalten Sie über die entrichteten Zuzahlungen eine Quittung.

 

 

 

 

Barmer GEK:

Fax: 0800-333 00 92

Tel: 0800-333 10 10

Email: service@barmer.de

 

DAK Gesundheit:

Fax: 040-33470123456

Tel: 069-4080993-0

Email: service750443@dak.de

 

AOK Hessen:

Fax: 06421-401298

Tel: 0800-7237936

 

Techniker Krankenkasse:

Fax: 040-460661829

 

passende Faxnummern weiterer Krankenkassen erfragen Sie bitte selbst.