*** Aktueller Hinweis ***

Die DAK-Gesundheit hat Ihren Vertrag gekündigt.

 

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

 

Sie können ab 01.01.2025 nur noch mit uns fahren, wenn Sie privat in Vorlage treten und Ihre Fahrkosten selbst bei der DAK-Gesundheit zur Erstattung einreichen. Eine Erstattung der Fahrkosten oder eine anteilige Erstattung wird nicht gewährleistet, d.h. durch Auftragserteilung tragen Sie als Kunde selbst das Risiko, ob die DAK-Gesundheit Ihre Auslagen erstattet.